Wärmepumpe Förderung 2026, bis zu 80 % KfW Zuschuss

Der Staat fördert den Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe auch nach der BEG Reform vom Juli 2026 mit hohen Zuschüssen über die KfW (Programm 458). Die Konditionen sinken jedoch halbjährlich, hier finden Sie alle Förderbausteine im Überblick.

Diese Förderbausteine gibt es für Wärmepumpen

Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich kombinieren lassen. Die Grundförderung von 30 % erhält jeder Antragsteller, der eine fossile Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % kommt für selbstnutzende Eigentümer hinzu, die eine funktionstüchtige fossile Heizung austauschen. Der Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 % richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt der EU Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen hinzu, gleichzeitig sinkt die Grundförderung für Geräte aus Nicht EU Fertigung auf 15 %. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist mit der Reform entfallen.

Gedeckelt wird der Fördersatz bei 70 %, Haushalte mit dem höchsten Einkommensbonus von 40 % erreichen bis zu 80 %.

Förderfähige Kosten sinken halbjährlich

Seit dem 21.07.2026 sind maximal 28.000 € je Wohneinheit förderfähig (vorher 30.000 €). Ab dem 01.02.2027 sinkt diese Grenze halbjährlich um 750 €, parallel schmilzt der Klimageschwindigkeitsbonus ab. Warten wird dadurch doppelt teuer.

AntragszeitraumFörderfähige Kosten max.Klimageschwindigkeitsbonus
ab 21.07.202628.000 €16 %
ab 01.02.202727.250 €12 %
ab 01.08.202726.500 €8 %
ab 01.02.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €0 %

Voraussetzungen für die Wärmepumpen Förderung

Rechenbeispiel, Familie mit einem Kind

Eine Familie mit 45.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen und einem minderjährigen Kind ersetzt ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe für 32.000 €. Durch den Kinderzuschlag sinkt das anzusetzende Einkommen auf 35.000 €, das ergibt 30 % Einkommensbonus. Zusammen mit 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich 76 %, gedeckelt auf 70 %. Auf die maximal förderfähigen 28.000 € gerechnet beträgt der Zuschuss 19.600 €, der Eigenanteil liegt bei 12.400 €. Ihren persönlichen Wert ermitteln Sie mit unserem Fördermittelrechner.

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