Einkommensbonus, 10 bis 40 % zusätzliche Heizungsförderung
Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen erhalten beim Heizungstausch einen zusätzlichen Bonus. Die BEG Reform vom Juli 2026 hat ihn neu gestaffelt, Geringverdiener werden bessergestellt, ab 50.001 € entfällt er.
Die neue Staffelung im Überblick
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts. Neu ist der Kinderzuschlag, lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert, dadurch verschieben sich alle Grenzen entsprechend nach oben.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Grenze mit Kind | Einkommensbonus |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | bis 40.000 € | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 40.001 bis 50.000 € | 30 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 50.001 bis 60.000 € | 10 % |
| ab 50.001 € | ab 60.001 € | 0 % |
Was zählt als zu versteuerndes Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) steht im Einkommensteuerbescheid und liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen, da Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge und weitere Abzüge bereits berücksichtigt sind. Ein Haushalt mit rund 60.000 € Bruttoeinkommen kann je nach Situation durchaus unter der 50.000 € Grenze liegen. Für den Nachweis gegenüber der KfW gelten in der Regel die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung, zusammengerechnet für alle Eigentümer, die im Gebäude wohnen.
Rechenbeispiel
Ein Rentnerehepaar mit 29.500 € zu versteuerndem Einkommen tauscht seine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe für 30.000 €. Es erhält 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 40 % Einkommensbonus, rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 %. Auf die förderfähigen 28.000 € ergibt das einen Zuschuss von 22.400 €, der Eigenanteil beträgt nur 7.600 €. Prüfen Sie Ihre persönliche Einstufung mit dem Fördermittelrechner.
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